Beschwerde an die Rekurskommission

Die Beschwerde an die Rekurskommission ist das offizielle Rechtsmittel an der PHBern, um gegen eine Verfügung vorzugehen, mit der du nicht einverstanden bist. Teilweise wird von "Rekurs einlegen" gesprochen.


Achtung für IS1 und IS2

Die folgenden Information in diesem Block betreffen nur euch:

 

In diesen Instituten gibt es ab dem HS22 gewisse Änderungen im Beschwerdeverfahren.

 

Die wichtigste Änderung ist, dass du neu ab dem ersten "Fehlversuch" (also beispielsweise bei einem Nicht-bestehen einer Prüfung oder eines Praktikums) die Verfügung explizit verlangen musst. Die Verfügung wird dir nicht mehr automatisch zugestellt.

 

Diese Verfügung wird dann die Grundlage für deine Beschwerde sein.

 

Wenn du aber einen Leistungsnachweis (oder Praktikum oder Prüfung) zum zweiten Mal nicht bestehst, wirst du eine Verfügung per Post bekommen.

 

Anschliessend ist es sehr wichtig, dass du die Fristen beachtest, die angegeben werden. Das weitere Vorgehen ist danach ähnlich, wie unten beschrieben.

 


Du überlegst dir, ob du BEschwerde einlegen sollst oder möchtest dich über das Vorgehen informieren?
Hier bist du richtig. Die VdS wird dich unterstützen. Hier findest du das Vorgehen.

1. Verfügung

Es bringt nichts, über einee Beschwerde nachzudenken, wenn du noch keine Verfügung bekommen hast. Die Verfügung ist der Brief, den du von der PH bekommst und im dem steht, dass du eine Prüfung, einen LNW oder ein Praktikum nicht bestanden hast.

Es ist schwierig zu sagen, wann dieser Brief kommt. In der Regel etwa gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Resultate.

Diese Verfügung ist die Grundlage für deinen Rekurs. Widerstehe also der Versuchung, ihn zu zerreissen.

2. Informationsblatt Beschwerdeverfahren

Lies das "Informationsblatt Beschwerdeverfahren Rekurskommission" durch. Dort stehen sehr viele wichtige Informationen.

Besonders wichtig sind "3. Beschwerdefrist" und "5. Beschwerdegründe".

Download
Informationsblatt Beschwerdeverfahren Rekurskommission
Informationen Beschwerdeverfahren-1.pdf
Adobe Acrobat Dokument 81.0 KB

3. Macht es Sinn, Beschwerde einzulegen?

Jetzt kannst du dir überlegen, es Sinn macht, Beschwerde einzulegen. Wir empfehlen dir, dass du dich zuerst mit Studierenden austauscht, die diese Prüfung auch abgelegt haben und sie fragst, was sie dazu meinen.

Du kannst auch Prüfungseinsicht verlangen. Dort kannst du die Prüfung anschauen und sehen, was bemängelt wird. Wende dich dazu direkt an die entsprechenden Dozierenden. Denke an die 30 Tage Beschwerdefrist. Wenn du nicht innerhalb nützlicher Frist Antwort von Dozierenden bekommst, wende dich direkt per Mail an die Leitung deines Instituts.

 

Wann hat eine Beschwerde keine Chance, von der Rekurskommission angenommen zu werden?

 - Wenn es um inhaltliche Fehler geht

 - Wenn du Fristen verpasst hast

 

 

Wann hast du mit deiner Beschwerde eine Chance?

- Wenn es um formelle Fehler geht

- Prüfungsteil zu einem nicht relevanten Themenkreis

- Unvollständige Korrektur

- Falsche Addition von Punkten

- Unterschreitung der Prüfungsdauer

4. Unterstützung durch die VdS

Gerne unterstützen und beraten wir dich. Melde dich per Mail bei uns und dann können wir einen Termin für ein Telefon, eine Besprechung oder eine Teams-Sitzung abmachen.

Um die Zusammenarbeit zu erleichtern, gibt es hier 2 Dokumente, die du schon ausfüllen und uns zukommen lassen kannst.

 

Unterstützung VdS Rekurs

Mit deiner Unterschrift bestätigst du, dass wir über alle Schritte, die deine Beschwerde betreffen, informiert werden. Du kannst das PDF entweder digital unterschreiben, ausdrucken und uns zukommen lassen oder mit deiner Unterschrift einscannen.

 

Fallbeschrieb

In diesem Dokument beschreibst du deinen Fall. Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Word-Datei, damit du direkt hinein schreiben kannst. 

Download
Unterstützung VdS Rekurs
Unterstützung_VdS_Rekurs_Version1.pdf
Adobe Acrobat Dokument 65.9 KB
Download
Fallbeschrieb Rekurs
Fallbeschrieb_Rekurs.docx
Microsoft Word Dokument 183.4 KB